16. Oktober 2008: Brief aus dem Bundesministerium der Finanzen
Abgrenzung von Lieferungen und sonstigen Leistungen bei der Abgabe von Speisen und Getränken 7% oder 19% Umsatzsteuer?
Freitag, 19. Mai 2006: Bundestag beschließt Mehrwertsteuererhöhung!
Die Mehrwertsteuererhöhung betrifft Handel, Gastronomie und Touristik in besonderer Weise. Diese Branchen müssen die Preise laut Preisauszeichnungsverordnung inklusive Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) auszeichnen - im Schaufenster, im Laden und im Katalog.
Spätestens jetzt sollten Sie als Unternehmer den Tatsachen ins Auge blicken und die Mehrwertsteuererhöhung zum 1. Januar 2007 einplanen! Wir helfen Ihnen dabei.
Im August 2006 startet der vom Hessischen Wirtschaftsministerium geförderte E-Learning-Kurs "Kalkulieren mit der neuen Mehrwertsteuer".
Auf unserer Lernplattform Bildungswerkzeug erläutern wir Ihnen als Unternehmer im Bereich Handel neben den Kalkulationsformeln zum Sichern Ihrer Handelsspannen Strategien zum Erhalt Ihrer Wettbewerbsfähigkeit.
Ihren Mitarbeiterinnen, Mitarbeitern und Auszubildenden erklären wir anschaulich die inhaltlichen und rechnerischen Grundlagen dieser Strategien im Rahmen der neuen Handelskalkulation.
Welche Produkte und Dienstleistungen sind von der Erhöhung des Mehrwertsteuerregelsatzes auf 19% betroffen?
Für welche Produkte gilt weiterhin der ermäßigte Steuersatz von 7%?
Hier finden Sie eine Liste der dem ermäßigten Steuersatz von 7% unterliegenden Gegenstände (Stand Januar 2006).
Im Impressum werden alle am Projekt Beteiligten genannt.
Dieses
Projekt wird gefördert durch das Hessische Ministerium
für Wirtschaft,
Verkehr und Landesentwicklung
und aus dem Europäischen Sozialfonds.